Notgruppen

Zur Betreuung der Kinder, deren Eltern wichtige Berufe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung haben und denen keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht, ist eine Notbetreuung einzurichten.

Folgende Punkte sind bei der Notbetreuung zwingend zu beachten:
■ Die Eltern haben glaubhaft darzulegen, dass sie zur o.g. Personengruppe zählen und keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit im engsten sozialen Umfeld zur Verfügung steht.
■ Soweit möglich sollten die Kinder in ihrer vertrauten Umgebung durch vertraute Personen betreut werden.